Lernmittelfreiheit

„Für Schüler aller öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Fachschulen besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Dies bedeutet, dass der Unterricht unentgeltlich erteilt wird und die erforderlichen Lernmittel für die Dauer ihres Gebrauchs im Unterricht kostenlos leihweise überlassen werden.

Die Beschaffung von Gegenständen geringen Werts wird Eltern beziehungsweise Schülern zugemutet. Lernmittel können auch ausnahmsweise zum Verbrauch zugelassen werden, wenn Art oder Zweckbestimmung des Lernmittels eine Leihe ausschließen. Die Schulen unterrichten die Eltern ihrer Schüler in aller Regel zu Beginn oder bei Bedarf auch während des Schuljahrs über Inhalt und Grenzen der Lernmittelfreiheit."

Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg

 

Vereinbarungen am MvLG in den Klassen 5 und 6:

Minischullandheimca. 70 €Antrag beim Förderverein möglich
Ausflug Wilhelmaca. 15 €gesponsert vom Förderverein
Blockflöteca. 30 - 60€Leihflöte vorhanden
KunstMaterial 15 € + Malkasten und ZeichenblockEinmalbeitrag für die Unterstufe (Klasse 5-7)
Naturphänomeneca. 5-10 €

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Fachvorsitzenden der Fächer.