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Maria von Linden Calw Gymnasium

Entschuldigungspflicht und Beurlaubung

 

 

Wie entschuldige ich mein Kind?

Die Schulbesuchsordnung des Kultusministeriums regelt das Verhalten bei Erkrankungen und Beurlaubungen. Hier finden Sie einen Auszug daraus:
§ 2 (1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). [...] Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag (fern)mündlich oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tage nachzureichen.

Die telefonische Entschuldigung kann auch durch eine E-Mail ersetzt werden, die Sie dann bitte an den Klassenlehrer (Adresse siehe Lehrerliste) oder an das Sekretariat richten. Da die E-Mail nur als "fernmündliche" Entschuldigung gelten kann, ist eine schriftliche Entschuldigung, welche die persönliche Unterschrift eines Erziehungsberechtigten trägt, innerhalb der drei Tage zusätzlich nachzureichen.

Entsprechendes gilt für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe. Die schriftlichen Entschuldigungen der Oberstufenschüler werden in den Briefkasten eingeworfen, der sich gegenüber des Raumes der Oberstufenberater befindet. Er wird täglich geleert, so dass die Einhaltung der fristgerechten Entschuldigung festgestellt werden kann. Zusätzlich führen die Schüler eigenverantwortlich ein Entschuldigungsheft! (Mehr Infos hier)

Beispiel zur Entschuldigungspflicht

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Erster Tag der Verhinderung

Entschuldigung muss im Laufe des zweiten Tages eingehen (Telefonanruf oder E-Mail)

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 - 

Spätester Eingang der schriftlichen Entschuldigung, falls zuvor eine mündliche Entschuldigung erfolgte

Wie beurlaube ich mein Kind?

 Auch die Beurlaubungen sind in der Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums geregelt. 

§4 Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
Der Klassenlehrer kann Beurlaubungen bis zu zwei Tage genehmigen, für längere Beurlaubungen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Schüler der Oberstufe wenden sich an den Tutor, bei längeren Beurlaubungen ebenfalls an die Schulleitung