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Maria von Linden Calw Gymnasium

WICHTIG: Formulare zur verpflichtenden Erklärung der Gesundheitsbestätigung

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,

das Kultusministerium Baden-Württemberg setzt für den Schulbesuch eine Erklärung voraus, die die Gesundheit der Schüler und Schülerinnen bestätigt. Diese muss am ersten Schultag (14.09.2020) in der ersten Stunde dem Klassenlehrer oder dem Tutor vorgelegt werden. Diese Erklärung ist nach § 6 Absatz 2 der aktuellen Corona-Verordnung Schule verpflichtend. Ohne Abgabe der Erklärung kann der Zutritt zur Schule verweigert werden.  Dieses Vorgehen wird ab sofort vor Aufnahme eines Kindes in eine Einrichtung sowie vor Aufnahme des Betriebs nach Ferienabschnitten durchgeführt, d.h. nach jeden Ferien. 

Die Eltern von minderjährigen Schülern füllen bitte folgendes Formular aus:

Erklärung Gesundheitsbestätigung für minderjährige Schüler

Die volljährigen Schüler bringen bitte folgendes Formular mit:

Erklärung Gesundheitsbestätigung für volljährige Schüler

Die Datenschutzerklärung und das Merkblatt Betroffenenrechte dienen der Information und müssen nicht abgegeben werden:

Datenschutzerklärung und Merkblatt Betroffenenrechte

Die Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule - Corona VO Schule) vom 31.08.2020 können Sie hier nachlesen.