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Lernmittelfreiheit
„Für Schüler aller öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Fachschulen besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Dies bedeutet, dass der Unterricht unentgeltlich erteilt wird und die erforderlichen Lernmittel für die Dauer ihres Gebrauchs im Unterricht kostenlos leihweise überlassen werden.
Die Beschaffung von Gegenständen geringen Werts wird Eltern beziehungsweise Schülern zugemutet. Lernmittel können auch ausnahmsweise zum Verbrauch zugelassen werden, wenn Art oder Zweckbestimmung des Lernmittels eine Leihe ausschließen. Die Schulen unterrichten die Eltern ihrer Schüler in aller Regel zu Beginn oder bei Bedarf auch während des Schuljahrs über Inhalt und Grenzen der Lernmittelfreiheit."
Vereinbarungen am MvLG in den Klassen 5 und 6:
Minischullandheim | ca. 70 € | Antrag beim Förderverein möglich |
Ausflug Wilhelma | ca. 15 € | gesponsert vom Förderverein |
Blockflöte | ca. 30 - 60€ | Leihflöte vorhanden |
Kunst | Material 15 € + Malkasten und Zeichenblock | Einmalbeitrag für die Unterstufe (Klasse 5-7) |
Naturphänomene | ca. 5-10 € |
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Fachvorsitzenden der Fächer.