Versetzungsordnung
Wann wird mein Kind versetzt?
Das MvLG ist der Versetzungsordnung des Landes Baden-Württemberg verpflichtet, die sie hier finden.
Kann ein Notenausgleich bei meinem Kind vorgenommen werden?
In der Versetzungsordnung des Landes Baden-Württemberg ist genau geregelt, ob und wann ein Notenausgleich vorgenommen werden kann.
"Ausgeglichen werden können
a)die Note »ungenügend« in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch die Note »sehr gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note »gut« in zwei anderen maßgebenden Fächern,
b)die Note »mangelhaft« in einem Kernfach durch mindestens die Note »gut« in einem anderen Kernfach,
c)die Note »mangelhaft« in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch mindestens die Note »gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note »befriedigend« in zwei anderen maßgebenden Fächern. "
Mehr Informationen über die Versetzungsordnung finden Sie hier.
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