Hausordnung des MvLGs

Präambel

Diese Schulordnung hilft, unsere Schule zu einem Raum zu machen, in dem alle hilfsbereit und in gegenseitigem Vertrauen miteinander umgehen und in dem ein ungestörtes Arbeiten möglich ist. Das verlangt von uns gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. 

Wir alle sind verantwortlich für die Umsetzung dieser Hausordnung.

§ 1 Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude

(1) Zum Schulgelände im Sinne dieser Hausordnung gehören beide Schulgebäude, die Gemeindehalle und das Gelände rund um die Schulgebäude (siehe Skizze). Dieser Bereich darf von den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 bis 7 in unterrichtsfreien Zeiten nur mit besonderer Erlaubnis verlassen werden.

(2) Das Trinken von Alkohol und Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon können Lehrerinnen und Lehrer und die Schulleitung im Rahmen von besonderen Anlässen gestatten.

(4) Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist verboten. 

(5) Hausmeister und Sekretärinnen sind im Rahmen der Hausordnung weisungsbefugt.

§ 2 Unterricht

(1) Wir achten auf Pünktlichkeit.

(2) Spätestens zum Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihrem jeweiligen Unterrichtsraum auf. Sollte dieser verschlossen sein, warten sie davor.

(3) Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Fachlehrer noch nicht anwesend, so meldet dies die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. die Kurssprecherin oder der Kurssprecher oder der jeweilige Stellvertreter im Sekretariat.

(4) Fachräume, Sport- und Schwimmhalle dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden. Sonderregelungen für diese Räume werden durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer festgelegt und zu Beginn des Schuljahres erläutert.

§ 3 Umgang mit Handys, Smartwatches und elektronische Aufnahme- und Wiedergabegeräte

(1) Der Gebrauch von Handys, Smartwatches, Multimediageräten und ähnlichen Geräten ist auf dem gesamten Schulgelände für Schülerinnen und Schüler an Schultagen während der Zeit von 7.40-12.50 Uhr sowie von 13.30 -16.40 Uhr untersagt. Mitgeführte Geräte (außer Smartwatches) müssen außer Sichtweise aufbewahrt werden.

Ausnahme: 

a) Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen die oben bezeichneten elektronischen Geräte in beiden Oberstufenräumen nutzen.

b) Weitere Ausnahmen im Unterricht oder auf dem Schulgelände sind nur nach vorheriger Genehmigung des jeweiligen Fachlehrers oder der Schulleitung gestattet.

c) Von allen Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 dürfen nach Beendigung einer Unterrichtsstunde durch die Lehrkraft die oben bezeichneten elektronischen Geräte zu schulischen Zwecken bis zum Verlassen des Raumes genutzt werden. Erfolgt kein Raumwechsel, so gilt die Regelung bis zum Beginn der nächsten Unterrichtstunde. Eine Nutzung außerhalb des Raumes ist im Sinne dieser Ausnahme immer ausgeschlossen.

(2)       Jegliche Ton- und Bildaufnahmen sind, soweit keine Genehmigung vorliegt, während des Schulbetriebs verboten. Werden Personen heimlich fotografiert oder gefilmt, so stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der/des Abgebildeten und damit eine Rechtsverletzung da.

(3)      Die Nutzung von privaten Laptops oder Tablets im Unterricht sind in einer eigenen Nutzungsordnung geregelt.

§ 4 Pausen

(1) In den Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum. In der ersten Pause steht das Foyer als Aufenthaltsort zur Verfügung, in der 2. Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Gebäude (Ausnahme: Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen die Oberstufenräume als Aufenthaltsort nutzen).  Bei schlechtem Wetter und/oder Kälte entscheiden die Sekretärinnen über die Ausnahmen. Lehrer-Schüler-Gespräche in der 2. Pause sind im Schulgebäude nicht möglich.

(2) Die Flure in den Klassenzimmerblöcken und die Treppenaufgänge zum zweiten Obergeschoss sowie die Galerie im zweiten Obergeschoss des Hauptgebäudes gehören nicht zum Pausenbereich. Ebenso ist das Nebengebäude in beiden Pausen zu verlassen. 

(4) Die Pausendienste der Klassen werden nach der 2. großen Pause und am Ende der Mittagspause ausgeführt.

(5) Das Werfen von Schneebällen ist aufgrund der Verletzungsgefahr untersagt.

§ 5 Freistunden

Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, müssen sich so verhalten, dass kein Unterricht gestört wird. Ihnen stehen als Aufenthaltsräume das Foyer und die Mensa, den Schülerinnen und Schülern der Kursstufe zusätzlich die Oberstufenräume zur Verfügung.

§ 6 Ordnung im Schulgebäude

(1) Die Einrichtungen der Schule werden für den vorgesehenen Zweck und pfleglich behandelt. Beschädigungen melden wir umgehend dem Hausmeister.

(3) Nach der für einen Raum jeweils letzten Unterrichtsstunde wird außer montags aufgestuhlt, die Lichter werden gelöscht, die Fenster geschlossen und das Zimmer in sauberem Zustand verlassen. Die Lehrerinnen und Lehrer schließt das Klassenzimmer bzw. den Fachraum ab, außer es handelt sich um einen Fluchtweg. 

(4) Dächer und Fluchttreppen dürfen nur im Notfall oder auf Anweisung einer Lehrerin/eines Lehrers betreten werden.

§ 7   Verstöße gegen die Hausordnung

(1) Wer gegen diese Hausordnung verstößt, muss mit den im Schulgesetz vorgesehenen Maßnahmen rechnen. 

(2) Straftaten werden zur Anzeige gebracht.