• Würde vom Prinzip der alten Regel entsprechen und hat sich nicht bewährt, da viele Verstöße vorkamen
  • Es würde weiterhin ein hoher Suchtfaktor und eine hohe Ablenkung bestehen
  • Es würde die Gefahr von Diebstahl oder Beschädigungen der Geräte bestehen 


  • Nein, die Miete ist freiwillig
  • Wer jedoch kein Schließfach mietet, kann kein Handy mitbringen. Ein Handy ist für den Schulbesuch nicht notwendig.
  • Sollte die empfohlene Miete eines Schließfacher finanzielle Probelme mit sich bringen, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung


  • Smartwatches sind Handys am Arm und haben im Prinzip die gleichen Funktionen wie diese. 
  • In allen Klassenzimmern und im Außengelände hängen Uhren.


Aus der Schul- und Hausordnung (§ 4  Umgang mit privaten Endgeräten im Unterricht):

Eine Nutzung privater Endgeräte wie z. B. Laptops und Tablets im Unterricht ist wie folgt geregelt:

  • Klassenstufe 5 bis 7: nicht möglich
  • Klassenstufe 8 und 9: auf Antrag möglich
  • Klassenstufe 10 bis 12: ohne Antrag möglich

Der Einsatz eines privaten Endgerätes im Unterricht beschränkt sich auf den Mitschrieb von Unterrichtsinhalten, die Bearbeitung von bereitgestellten digitalen Materialien, die Selbstorganisation von Dokumenten und auf Präsentationen sowie kollaboratives Arbeiten in offenen Unterrichtsformen, z. B. in der Projektarbeit. Eine weitergehende Nutzung erfordert die Zustimmung der Lehrkraft wie beispielsweise für Foto- und Videoaufnahmen.


  • Ein Verstoß gegen die neue Regelung ist ein aktiver Verstoß gegen die Schulordnung
  • Es erfolgt der übliche Maßnahmenkatalog, je nach Schwere und Wiederholungsfall: Information an die Eltern, Eintrag ins Tagebuch, Auswirkungen auf Verhaltensnote, Erziehungsmaßnahmen