Aufgaben des Elternbeirates
Definition:
"Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule."
Aufgaben:
Wahrung und Pflege des Interesses und der Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung, Bieten der Gelegenheit zu Information und Aussprache, Beratung von Wünschen, Anregungen und Vorschläge der Eltern, Mitarbeit an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse und Stärken des Verständnisses der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule.
Mitglieder des Elternbeirates:
alle gewählten Elternvertreter (5-12) und die vorsitzenden Elternbeiräte
Vorsitz:
aktueller Vorstand siehe Organigramm