Wie entschuldige ich mein Kind?

Bezüglich der bisher geltenden Entschuldigungsregeln (Schulbesuchsverordnung § 2 Absatz 1 SBVO.) hat das Land Baden-Württemberg nun eine Neuerung eingeführt. Diese vereinfacht das bisherige Entschuldigungsverfahren für beide Seiten deutlich.

Ab sofort sind telefonische Entschuldigungen, Entschuldigungen per E-Mail und schriftliche Entschuldigungen gleichwertig. Das bedeutet, wenn Sie Ihr Kind telefonisch oder per E-Mail entschuldigen, brauchen Sie keine schriftliche Entschuldigung mehr.

Bitte beachten Sie die neuen Schritte:

  1. Entschuldigung am ersten Tag: 

    Bitte melden Sie die Entschuldigung am ersten Tag, an dem Ihr Kind nicht zur Schule kommt, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich nur noch beim Sekretariat (Sekretariat@mvl-gym.de oder 07051/93260). Das reicht aus, und Ihr Kind ist für diesen Tag entschuldigt.

  2. Verlängerung der Entschuldigung: 

    Wenn Ihr Kind länger fehlt, informieren Sie das Sekretariat (eventuell erneut) ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder schriftlich. Ihr Kind ist dann für die verlängerte Zeit entschuldigt.

  3. Ausnahmefälle:

    Nur in besonderen Fällen (z.B. passive Teilnahme am Sportunterricht, längere Krankheitsphasen, ...) informieren Sie den Klassenlehrer bitte direkt.

  4. Schriftliche Entschuldigung:

    Die Schule kann in Ausnahmefällen eine schriftliche Entschuldigung verlangen.

Wie beurlaube ich mein Kind?

Auch die Beurlaubungen sind in der Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums geregelt. 

§4 Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.

Der Klassenlehrer kann Beurlaubungen bis zu zwei Tage genehmigen, für längere Beurlaubungen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Schüler der Oberstufe wenden sich an den Tutor, bei längeren Beurlaubungen ebenfalls an die Schulleitung

Aus: https://pixabay.com/de/photos/tartanbahn-leichtathletik-2678544/