Schüler mit LRS
Vorgehen am Maria von Linden-Gymnasium
Nicht bei allen Kindern ist die Rechtschreibentwicklung mit Beginn der fünften Klasse schon abgeschlossen. In der fünften Klasse wird im ersten Halbjahr deshalb mit Hilfe eines einheitlichen Übungsdiktates und eines einheitlichen Diktates im Rahmen einer Klassenarbeit festgestellt, ob die Rechtschreibleistung eines Schülers schon ausreichend ist.
Ist dies noch nicht der Fall, so gelten für die Klassen 5 und 6 die folgenden Regelungen:
Klasse 5: Die Rechtschreibleistung wird nicht bewertet. Der Besuch des LRS-Kurses im zweiten Halbjahr wird dringend empfohlen.
Klasse 6: Die Rechtschreibung in Diktaten wird nach einer gesonderten Notenskala bewertet, in Aufsätzen wird die Rechtschreibung weiterhin nicht in die Bewertung mit einbezogen. Der Besuch des LRS-Kurses im ersten Halbjahr wird weiterhin empfohlen.
Die LRS-Schüler schreiben in Kl. 6 das gleiche Diktat wie ihre Mitschüler. Dieses Diktat sollte erst im 2. Halbjahr der Kl. 6 nach Abschluss des LRS-Förderkurses geschrieben werden. Die LRS-Schüler werden hierbei nach einer gesonderten Notenskala bewertet.
Hat sich in dieser Zeit die Rechtschreibleistung nicht auf einem ausreichenden Niveau eingependelt, so kann das Diktat in Klasse 7 weiterhin nach der gesonderten Notenskala bewertet werden, wenn ein externes Gutachten vorliegt oder ein Bemühen um die Rechtschreibung zu erkennen ist bzw. eine Testung durch den Beratungslehrer erfolgt ist.
In der Kursstufe (ab Klasse 11) wird eine Rechtschreibschwäche nicht mehr berücksichtigt.
Grundsätzlich gilt: Wird die Rechtschreibleistung minder gewichtet, so wird dies im jeweiligen Schuljahr im Zeugnis mit dem Satz „LRS wurde berücksichtigt“ vermerkt.