Auslandsaufenthalte für unsere SuS  - Leitfaden
  1. Ein Auslandsaufenthalt von Schülern/innen des MvLG ist grundsätzlich möglich. Es handelt sich jedoch stets um Einzelfallentscheidungen und bedarf vor allen weiteren Schritten der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung !

  2. Kontakt herstellen mit Ansprechpartner Frau Richter  

  3. Auslandsaufenthalt nach Klasse 10: 
    - Schüler/innen verbringen ein halbes oder ein ganzes Jahr im Ausland und kehren anschließend zur Kursstufe zurück. 
    - Die Wahl der Kursstufenfächer erfolgt während des Auslandsaufenthalts.  

  4. Auslandsaufenthalt während Klasse 10:
    Zu beachten ist, dass Klasse 10 eine wichtige Vorbereitung auf die Kursstufe darstellt!
    Erstes Halbjahr: Ein Auslandsaufenthalt in diesem Zeitraum wird nicht empfohlen.

    Zweites Halbjahr: Diese Variante ist empfehlenswerter. Dabei gilt die schulische Gesamtsituation zu beachten: 

    Die Wahl der Kursstufenfächer erfolgt während des Auslandsaufenthalts.  

  5. Angebote gewerblicher Veranstalter, Organisationen oder Agenturen sind weder bindend noch entsprechen sie immer den tatsächlichen schulischen Vorgaben. Maßgeblich und verbindlich sind ausschließlich die Einschätzungen, Absprachen und Vereinbarungen der Schulleitung.  

Unten finden Sie ein Formular und weitere Details


Aus: https://pixabay.com/de/photos/karte-globus-welt-erde-plan-3656375/